Notfalldatensatz auf Versichertenkarte

wichtige Informationen wie z.B. Blutgruppe, Schwangerschaftsdaten, Vorerkrankungen können wir Ihnen auch auf Ihrer Versichertenkarte abspeichern, so dass diese Ihnen und behandelnden Ärzten im Notfall zur Verfügung stehen.

E-Rezept:

ab Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend. Was bedeutet das für Sie?

1. Das E-Rezept ist nur für Kassenrezepte (rosa Rezepte) und nur für Medikamente verfügbar. Privatrezepte, Heilmittelverordnungen etc funktionieren erst in einer zukünftigen Ausbaustufe.

2. Die Möglichkeit der Erstellung eines E-Rezeptes besteht nur, wenn im aktuellen Quartal bereits die Versichertenkarte eingelesen und online überprüft wurde.

3. Der Arzt verschreibt Ihnen ein Medikament, dieses wird verschlüsselt und signiert an einen Zentralserver, auf den die Apotheken Zugriff haben, gesendet. Gehen Sie nun in eine Apotheke, wird dort durch Einlesen Ihrer Versichertenkarte Ihre Identität überprüft und die verschriebene Medikation zugeordnet und ausgehändigt. Sie brauchen also keinen Rezeptausdruck mehr. Auf Ihrer Versichertenkarte wird also nichts gespeichert- die Daten Ihrer Karte ermöglichen dem Apotheker einen Zugriff nur auf die verschriebenen Medikamente.

Das alles erleichtert der Apotheke, der Abrechnungsstelle für Rezepte und den Krankenkassen die Verwaltungsarbeit. Für Sie als Patientin entstehen keine großen Vorteile (rosa Rezept abgeben oder Versichertenkarte abgeben). Für uns Ärzte bringt es viel Aufwand (Technik, elektronische Signaturen, Datenübermittlungen, sehr viel umständlichere und zeitintensivere Verwaltungsarbeit ohne medizinische oder geldwerte Vorteile!

 

Mammographie:

die Vorsorgeuntersuchungen wurden ausgedehnt. Künftig erhalten Frauen zwischen 50 und 74 Jahren (früher 69 Jahre) eine Einladung zur Mammographie von der Zentralstelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Wohnsitz der Patientin liegt.

Impfung:

Grippeimpfung:  steht für die Saison 2024/25 wahrscheinlich ab September 2024 zur Verfügung. Ab 60 Jahren gibt es einen besonderen, verstärkten Impfstoff.

Corona Auffrischimpfung: ab 60 Jahren und Risikogruppen sollten alle 12 Monate nachgeimpft werden.

 

Ab Juli 2022: 

Bluttest auf Trisomien 13,18,21 sowie Geschlechtschromosomen werden bei Indikation als Kassenleistung zugelassen. (NIPT)

Ab Sommer 2020:

Keuchhusten Impfung während der Schwangerschaft. Diese wird im Rahmen der Tetanus, Diphterie, Pertussis Impfung um die 30. SSW durchgeführt. Dies ist unabhängig davon, wann die letzte Impfung dagegen erfolgte. Die Folgeimpfung erfolgt dann bei einer nächsten Schwangerschaft oder aber spätestens in 10 Jahren (normales Impfintervall für diese Impfung).

Ab 2020:  

Die jährliche Krebsvorsorge und die Untersuchungen bleiben unverändert. Es gibt jedoch Änderungen bei einem Teil der Krebsfrüherkennung und zwar im Bereich der Zytologie (PAP-Abstrich). Trotz des bisher sehr erfolgreichen Vorsorgemodells gegen Gebärmutterhalskrebs durch die PAP-Abstriche, wurde auf Druck von verschiedenen Gruppierungen eine Änderung der Vorsorge erwirkt. Dies betrifft jedoch nur die Früherkennung im Bereich des Gebärmutterhalses. Je nach Alter der Patientin kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:

zwischen 20 und 34 Jahren erfolgt weiterhin wie bisher der PAP Abstrich

ab 35 Jahren erfolgt während der üblichen jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung dagegen ein PAP-Abstrich und und sogar ein Abstrich auf HPV - dies jedoch erfolgt aber nur noch alle drei Jahre. Zudem wird je nach Auffälligkeit auch eine Abklärungskolposkopie (Betrachtung des Gebärmutterhalses mit Vergrößerungsgläsern) und ggfs. Gewebsprobeentnahmen durchgeführt.  Die so gewonnenen Ergebnisse werden dann nach einigen Jahren statistisch ausgewertet.

 

Ab Mai 2019

Antibabypille jetzt bis zum 22. Geburtstag auf Kassenrezept (bisher 20. Geburtstag)

 

Statt gedrucktem Bild von Ihrem Kind in der Schwangerschaft jetzt auch Bilder z.T. in Farbe von Ihrem Kind direkt auf Ihr Smartphone  nach der Untersuchung!

Datenschutzbestimmungen:   

Ab Mai 2018 gelten die neuen Datenschutzbestimmungen. Bitte informieren Sie sich in der Praxis. Dies gilt besonders bei Verwendung von E-Mail/SMS.  

Praxis-App

 

 

Für Apple iPhone und Android erhältlich!

 

 

Pille danach und dann die normale Pille weitereinnehmen?

Vorsicht !!!  Siehe auch unter "Pilleneinnahme" -> "Pille danach"

Screening Test auf Präeklampsie in der Schwangerschaft

4D Ultraschall

 

Bereitschaftsdienst

Zentraler ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxiszeiten unter Telefon 116 117.

HPV Impfung

Neu: Änderung der HPV Impfung. Nur noch zwei Impfungen und zwar zwischen 9-13 Jahren.