Diese Seite soll niemand dazu ermutigen, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Sie soll aber betroffenen Frauen die Möglichkeit geben, sich entsprechend informieren zu können. Wir möchten Sie hier informieren, führen aber keine Abbrüche durch.
Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Schwangerschaft ungewollt und häufig völlig überraschend eingetreten ist. Das stellt die Patientin und ihr familiäres Umfeld vor eine große Konfliktsituation. Eine Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen oder einen Abbruch vornehmen zu lassen, fällt den meisten Patientinnen sehr schwer. Hilfestellungen geben in diesen psychischen Ausnahmesituationen die Frauenärzte aber auch Familienberatungsstellen und bei Bedarf auch Psychologen.
Damit in Deutschland ein Abbruch vorgenommen werden darf, muss die Patientin bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle persönlich vorstellig werden. Termine werden in der Regel sehr kurzfristig vergeben. Dort wird nach durchgeführter Beratung eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Danach muss die Patientin eine dreitägige Bedenkzeit einhalten.
Während dieser Zeit können Sie aber bei Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, ob die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch ( in BW vom Land Baden Württemberg ) übernommen werden. Sie erhalten dann stellvertretend von Ihrer Krankenkasse eine entsprechende Bestätigung. Wenn Sie die Kosten für den Abbruch selbst zahlen möchten/müssen , liegen die Kosten erfahrungsgemäß bei circa 600-700 Euro. Sollten Sie nach Ablauf der Bedenkzeit immer noch einen Abbruch wünschen, müssen Sie erneut persönlich in der Praxis vorbeikommen. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage werden dann noch weitere Informationen wie z.B. über einen Anspruch auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten gegeben. Erst danach darf ein Abbruch veranlasst werden.
Je nach Schwangerschaftsdauer kann der Abbruch medikamentös oder operativ durch eine Ausschabung durchgeführt werden. Dies besprechen Sie mit dem Arzt/ Einrichtung, der/die den Abbruch durchführen wird. Generell müssen Sie spätestens am Vortag (mindestens 24 h!) vor dem Abbruch beim den Abbruch durchführenden Arzt/Klinik Ihr Einverständnis für den Eingriff (Abbruch) unterschreiben.
Bitte legen Sie immer 1. die Beratungsbescheinigung, 2. einen Mutterpass oder einen Blutgruppen Ausweis, 3. sowie ggfs. die Kostenübernahmebescheinigung und 4. die Überweisung/Indikationsstellung zur Abruptio bei der durchführenden Einrichtung vor. Dort wird man Ihnen nochmals genau erklären, welches Verfahren für Sie angewendet wird. Diesen Aufklärungsbogen müssen Sie spätestens am Tag vor dem Abbruch unterschreiben.
Nach extern durchgeführtem operativen Abbruch der Schwangerschaft vereinbaren Sie bitte einen Kontrolltermin zur Nachuntersuchung 7- 14 Tage nach der Operation. In dieser Praxis werden keine Abbrüche durchgeführt! Die Voruntersuchungen sowie auch die Kontrolle nach dem operativen Abbruch werden aber in dieser Praxis durchgeführt.
Bei der medikamentösen Abtreibung erhalten Sie Tabletten des dafür zugelassenen Präparats und Sie müssen dann mindestens zwei bis drei Stunden in der die Abtreibung durchführenden Einheit ärztlich überwacht werden. Am Folgetag erhalten Sie ein weiteres /anderes Mittel, dass die Gebärmutter zum Ausstoßen vorbereitet und anregt. Nach Erhalt dieses Mittels müssen Sie für sechs Stunden überwacht werden. Meist kommt es bereits nach wenigen Stunden zu Blutungen, die auch teilweise als sehr schmerzhaft empfunden werden. Acht bis vierzehn Tage später erfolgt die Nachuntersuchung, ob die Ausstoßung komplett erfolgt ist. Durchführung nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich. Bei der chirurgischen Abtreibung bekommen Sie eine Kurznarkose von circa 10 Minuten Dauer. In dieser Zeit erfolgt eine Ausschabung/Absaugen der Gebärmutter. Im Allgemeinen müssen Sie eine Stunde vor dem Eingriff und noch zwei Stunden nach dem Eingriff in der (Tages)klinik überwacht werden. Nach der Narkose dürfen Sie nicht selbst ein Fahrzeug führen.
Hilfetelefon Schwangere in Not 0800 4040020 www.geburt-vertraulich.de www.hilfetelefon-schwangere.de