Die Vorsorge- Mammographie ( auch Screening genannt ) sollte zwischen dem 50. und jetzt verlängert 74. Lebensjahr alle 2 Jahre erfolgen. 

Die Durchführung darf nur innerhalb des Screening Programms / Screening Zentren erfolgen. Die Einladungen zur Vorsorge- Mammographie erfolgen anhand der Daten der örtlichen Melderegister (nicht von den Arztpraxen!). Dabei ist es unerheblich, wie die Patientin versichert ist. Die Screening Zentren schreiben  die anspruchsberechtigte weibliche Bevölkerung an. Dies erfolgt nach Straßenzügen / Stadtvierteln. Sie erhalten eine Einladung zur Teilnahme und einen Terminvorschlag mit weiteren Angaben. Um eine wohnortnahe Durchführung zu ermöglichen, werden auch "Mammographie Screening Busse" eingesetzt.

Sollten Sie (noch) nicht angeschrieben worden sein und wünschen Sie (bereits)  jetzt eine Vorsorge- Mammographie, können Sie sich auch direkt bei den Mammographiezentren registrieren und einladen lassen.

Ab 2024 gilt das Screening bis zum 75. Geburtstag. Die anspruchsberechtigten Patientinnen sollten sich 2024 direkt an die zuständigen Stellen wenden, da die Einladungen aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgen

Bitte wenden Sie sich an folgende zentrale Telefonnummern entsprechend Ihres Wohnsitzes Ulm/ Alb-Donau-Kreis/Neu-Ulm:

 

Wohnsitz in Baden- Württemberg: Tel  07221 956555

 

Wohnsitz in Bayern: Tel  01805 180908    

Infoline: 089 5454640200    

Kempten: 0831 523205

 

Die kurative Mammographie darf nur entsprechend der Indikationen der S3 Leitlinie gezielt auf Überweisungsschein durchgeführt werden.

Eine Wunschmammographie außerhalb des Vorsorge- Screening oder der S3 Leitlinie ist nicht zulässig und stellt eine "Körperverletzung" dar.  So soll verhindert werden, dass Ärzte die politischen Vorgaben umgehen!