Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett beantwortet Ihnen in meiner Praxis auch die Hebamme Frau Anneli Panse-Görg. Hierzu, wie auch zur ergänzenden Schwangerenvorsorge, erbitten wir Terminabsprache.

 

zusätzliche Leistungen

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche zusätzlichen Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Einige Krankenkassen zahlen Ihnen die Vitaminpräparate in der Schwangerschaft, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, pH Handschuhe etc. Die Regelungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.

Schwangerschaftswoche

Die Schwangerschaft dauert 40+0 Schwangerschaftswochen (SSW). In Ihrem Mutterpass wird bei jeder Untersuchung die genaue SSW eingetragen: So z.B. bedeutet 15+5 SSW, daß Sie bereits 15 Wochen komplett  und 5 Tage von der 16. SSW vollendet haben. (Daher spricht die Patientin von der 16. Schwangerschaftswoche, wir dagegen von der 15 + x Schwangerschaftswoche)

Schwangerschaftsuntersuchungen

Feststellung der Schwangerschaft

Sobald die Monatsblutung einige Tage bei sonst regelmäßigem Zyklus ausgeblieben ist, kann zunächst ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Der Morgenurin ist dabei zu bevorzugen. Alternativ können Sie den Test auch direkt bei uns in der Praxis ohne Voranmeldung durchführen lassen. Bei positivem Test erfolgt auch eine Beratung über das Verhalten in der Frühschwangerschaft bezüglich Ernährung, Sport, empfohlene und verbotene Medikamente während der Schwangerschaft, weitergehende diagnostische Möglichkeiten sowie offene Fragen Ihrerseits.

 

Die Darstellung einer Fruchthöhle mit Ultraschall durch die Scheide (Transvaginalsonographie) gelingt meist erst ab der 5.-6. Schwangerschaftswoche. Sie gibt darüber Auskunft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter korrekt eingenistet hat und gibt den genausten Aufschluss über den zu erwartenden Geburtstermin. Nur in der Frühschwangerschaft darf der errechnete Geburtstermin anhand der sonographisch gemessenen Größe des Embryos korrigiert werden.

 

Der Mutterpass wird –sofern noch nicht vorhanden- angelegt und nach Erhalt der Laboruntersuchungen der Patientin ausgehändigt. Ein Abstrich vom Gebärmutterhals wird evt. noch nachgeholt, falls länger zurückliegend.

 

Folgende Laboruntersuchungen werden routinemäßig durchgeführt: Blutgruppe mit Rhesus Faktor, Antikörpersuchtest, Röteln Titer, Syphilis (und HIV-Test ), Urinkontrollen. Sie bekommen ein Behältnis mit, das Sie mit Morgenurin befüllen. Aus dieser Probe wird nach den neuen Richtlinien die Chlamydienbestimmung durchgeführt.

 

Folgende Laboruntersuchungen werden u.a. zusätzlich angeboten: Mikrobiologische Untersuchungen z.B.  Toxoplasmose, Varizellen, ß Streptokokken etc. . Pränataltests wie NIPT

 

Hilfestellung bei Beschwerden wie z.B. der sehr häufigen Übelkeit und Erbrechen in der Frühschwangerschaft bzw. engmaschige Kontrolle bei evt. auftretenden (Schmier-) Blutungen, die häufig bis zur 12. Schwangerschaftswoche anhalten können.

 

Bis 11. Schwangerschaftswoche

Untersuchung durch die Scheide, Ausschluss einer Scheidenentzündung.

1. regulärer Kassenultraschall zum Nachweis der Herzaktivität des Embryos, zur Bestimmung der Größe des Kindes und damit des zu erwartenden Geburtsdatums, Anlage der Arme und Beine, Sitz des Mutterkuchens und natürlich Nachweis/ Ausschluss einer Mehrlingsschwangerschaft. 

Die folgenden Untersuchungen sind bei unauffälligem Befund und Beschwerdefreiheit zunächst im Abstand von vier Wochen. Dabei erfolgen Untersuchungen durch die Scheide, Urinkontrollen und in etwas größeren Abständen auch Blutkontrollen.

 

Pränatale Diagnostik aus dem mütterlichen Blut    NIPT

Neues Untersuchungsverfahren, bei dem die fetalen Erbanlagen, die in ganz geringer Menge auch im mütterlichen Blut nachweisbar sind, analysiert werden. Durchführung ab 11. SSW möglich. Aktuell geht es bei der Analyse um Ausschluss einer Trisomie 21 (sowie 13+18+Monosomien) beim Kind. Mittlerweile sind diese sogenannten NIPT von verschiedenen Herstellern (z.B. Harmony Test, Fetalis Test, Panorama Test etc.) sehr genau und die Erkennungsrate für das Down Syndrom liegt bei 99%. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 5-10 Tagen vor- Es handelt sich um ein ergänzendes Verfahren, welches bei Vorliegen von Indikationen von den Krankenkassen übernommen wird. Die Kosten lagen anfangs bei knapp 1500 Euro- aktuell liegen die Preise aber je nach Umfang der Bestimmungen bei circa 200-300 €- bei Indikation jetzt sogar auch als Kassenleistung. Da die Ergebnisse sehr zuverlässig (wenn auch  nicht hundertprozentig) sind, werden die NIPT immer häufiger gewünscht, da diese im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung ohne Risiken für Mutter oder Kind einhergehen.

Bis 17. Schwangerschaftswoche

Kann bei Indikation bzw. auf dringenden Wunsch der Patientin auch eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt werden, um Störungen des Erbguts wie z.B. Trisomien auszuschließen. Die Fruchtwasserpunktion ist eine sehr genaue Untersuchung und gibt Sicherheit über ein korrektes Erbgut des Ungeborenen, ist aber als invasive Maßnahme mit Risiken verbunden, die in 3-5 Fällen von 1000 Untersuchungen zu einer Fehlgeburt führen können. Auch diese Untersuchung wird in der Regel von den Kassen übernommen. Ein Ergebnis liegt bei uns meist schon innerhalb von 8 Tagen vor statt wie üblicherweise nach 2-3 Wochen. Ein Schnelltest liefert ein Vorabergebnis innerhalb von 1 Werktag. Diese Untersuchung wird in der Regel zwischen 15+0 bis 17+5 SSW durchgeführt.

Auf Wunsch steht Ihnen auch in unserer Praxis eine Hebamme zu einem Vorgespräch zur Verfügung. Auch im weiteren Schwangerschaftsverlauf können Sie sich Termine bei der Hebamme geben lassen.

Bis 21. Schwangerschaftswoche

2. regulärer Kassenultraschall. Hierbei werden die kindlichen Strukturen untersucht und größenmäßig vermessen.  Ab Juli 2013 wurde ein zusätzliches Organscreening während dieses Ultraschalls eingeführt. 

 

Zwischen 24+0 und 27+6 SSW:  

50 g OGTT ab 2012 in den Mutterschaftsrichtlinien. Es handelt sich um einen Vorabtest auf Schwangerschaftsdiabetes. "Im Zeitraum zwischen 24 +0 und 27 +6 Schwangerschaftswochen Bestimmung der Plasmaglucosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50 g Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern)" ( Original Gesetzestext in Anführungszeichen ). Dieser wird jeder schwangeren Patientin ( ausgenommen Sonderfälle wie z.B. bereits bekannter Diabetes mellitus etc. ) empfohlen. Ein 75 g OGTT/ Glucosetoleranztest =Zuckerbelastungstest ( mit  dreimaliger Blutzuckermessung aus Venenblut - nicht Fingerkuppe!  nüchtern, nach einer Stunde und nach zwei Stunden ) wird von den Krankenkassen nur dann übernommen, wenn der 50 g Vorabtest auffällig war. Die Aussagekraft des 75 g OGTT ist aber deutlich höher.  Schwangerschaftsdiabetes bzw. eine gestörte Glukosetoleranz tritt relativ häufig bei gesunden Frauen während einer Schwangerschaft auf. Für die Patientin aber auch für das Ungeborene ist es äußerst wichtig, den Blutzucker unter Kontrolle zu halten. Evtl. reicht eine Ernährungsumstellung, bei stark abweichenden Werten muss evtl. auch Insulin gespritzt werden.  Meist normalisiert sich die Situation zunächst wieder nach der Geburt, jedoch sollten langfristige Verlaufskontrollen erfolgen.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche

Bei Rhesus negativen Patientinnen wird spätestens dann eine Spritze gegeben, um mögliche Komplikationen bei einer weiteren Schwangerschaft zu vermeiden. Das Blut wird z.B. zusätzlich auch auf irreguläre Antikörper kontrolliert sowie weitere Untersuchungen, die sich aus den Vorbefunden ergeben, veranlasst. Es erfolgt ab jetzt auch die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne* (CTG) über einen Zeitraum von 10-20 Minuten.

Bis 31. Schwangerschaftswoche

3. regulärer Kassenultraschall. Erneute Kontrolle der kindlichen Entwicklung entsprechend der Normkurven sowie Kontrolle verschiedener Parameter wie z.B. Fruchtwassermenge. Je nach Untersuchungsbefund werden die Abstände der Kontrolluntersuchungen langsam engmaschiger. Dies gilt besonders bei Problemen wie vorzeitiger Wehentätigkeit, Muttermundsverkürzung, Mehrlingsschwangerschaft, vermindertes kindliches Wachstum oder Blutdruckanstieg bzw. deutlichen Wassereinlagerungen bei der Mutter. Daher muss die weitere Überwachung individuell gestaltet werden. Zwischen der 32. und 34. Schwangerschaftswoche erfolgt auch eine Kontrolluntersuchung im mütterlichen Blut auf Hepatitis B.

Um den Geburtstermin

Sehr engmaschige Untersuchungen meist alle zwei Tage jeweils mit CTG* Kontrollen. Lagekontrolle des Kindes auch in Bezug auf das mütterliche Becken, Kontrolle von Muttermundsveränderungen, ggfs. Fruchtwasserspiegelung durch den schon geöffneten Muttermund. Besonderheiten wie vorausgegangene Kaiserschnittentbindungen, Gestose in der letzten Schwangerschaft, Steißlage des Kindes verlangen jedoch ein unterschiedliches Vorgehen u.U. schon zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft. Auch hier ist das Ziel, möglichst die 37. Schwangerschaftswoche zu erreichen.

Überschreitung des Geburtstermins

Die Frage, ob und wann eine Geburt eingeleitet werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich durch die vorausgegangenen Untersuchungen ergeben. Bei sicherem Geburtstermin ( Frühultraschall ) wird bei völlig unauffälligen Begleitumständen ab 7 Tagen nach dem im Mutterpass eingetragenen Termin über eine Einleitung gesprochen. Spätestens jedoch 10-14 Tage nach dem Termin sollte eine Einleitung erfolgen.     Es handelt sich hierbei um ein individuelles Abwägen und kann nicht generalisiert werden. Informieren Sie sich hier auch bei der gewünschten Entbindungsklinik, da Abweichungen von Klinik zu Klinik möglich sind.

Nach der Geburt

Nach einem Kaiserschnitt sollten Sie 7 Tage nach der Operation zum Fadenzug kommen. Falls keinerlei Beschwerden wie z.B. Stauung des Wochenfluss, Brustdrüsenentzündung, Dammnahtschwierigkeiten oder sonstige Probleme auftreten, sollte eine Kontrolluntersuchung circa 6 Wochen nach der Entbindung stattfinden. Nach 3 Monaten erfolgt dann auch wieder eine Krebsvorsorgeuntersuchung mit Abstrich vom Gebärmuttermundhals, der sich bis dahin wieder völlig zurückgebildet hat.

 

Besonderheiten: bei Mehrlingsschwangerschaften oder bei vorausgegangenen Schwierigkeiten während der letzten Schwangerschaft, Gestose, vorzeitigen Wehen oder sonstigen Auffälligkeiten ist die Vorgehensweise entsprechend an die Situation angepasst / verändert. 

 

Informationsbroschüren: In der Praxis halten wir  u.a. folgende Informationsbroschüren für Sie bereit:   

  • Links für Hilfetelefon "Schwangere in Not"
  • Varizellen Infektion in der Schwangerschaft                 
  • Ringelröteln Infektion in der Schwangerschaft
  • bakterielle Scheidenentzündung in der Schwangerschaft z.B. ß-Streptokokken Infektion
  • Cytomegalie Infektion in der Schwangerschaft
  • Toxoplasmose Infektion in der Schwangerschaft
  • Ernährung in der Schwangerschaft
  • Ernährung während der Stillzeit
  • optimale Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsdiabetes - oraler Glukose Toleranz Test OGTT, neu: auch Vorabtest
  • Informationen über Schwangerschaftsvergiftung (Gestose)
  • Informationen über Triple Test, Nackentransparenzmessung, Ersttrimesterscreening, NIPT Tests, Amniozentese
  • Stammzellen aus Nabelschnurblut
  • individueller Schwangerschaftskalender mit Ihren Daten
  • Informationsbroschüren für werdende Eltern
  • Die wichtigsten Hinweise auch auf Englisch

Leistungen 

Zusätzlich bieten wir Ihnen in unserer Praxis u.a. folgende ergänzende Leistungen an, die jedoch meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden: Sie erhalten dazu in der Praxis gerne weitere Informationen vom Praxisteam sowie Informationsbroschüren.

 

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur Kontrolle des richtigen Wachstumsverlaufs außer den oben genannten Regelultraschalluntersuchungen. Jeder Patientin dringend zu empfehlen, um nicht Wachstumsstörungen  zu übersehen. Viele Weichen für die spätere Entwicklung des Kindes werden bereits während der Schwangerschaft gelegt. Als "Nebeneffekt" können Sie dabei Ihr Ungeborenes live auf dem Bildschirm beobachten.
  • Farb- Doppler Untersuchungen zur Kontrolle der Blutversorgung und des Zustandes des Ungeborenen.
  • NIPT zur Entdeckung von Chromosomenstörungen ab 11. SSW. Durch Blutentnahme bei der Patientin. 
  • Nackentransparenzmessung beim Ungeborenen um die 13. Schwangerschaftswoche (Hinweis auf mögliche Fehlentwicklung/ Störungen beim Ungeborenen )
  • Triple Test sowie Ersttrimesterscreening aus dem mütterlichen Blut (Hinweis auf mögliche Fehlentwicklung/ Störungen beim Ungeborenen). Zeitpunkt der Durchführung siehe Nackentransparenz
  • Fruchtwasserentnahme zum Ausschluss chromosomaler Störungen beim Ungeborenen ( Kassenleistung )  um die 16. Schwangerschaftswoche
  • Live 3 D (auch 4D genannt) Ultraschall zur Untersuchung/Beurteilung des Gesichtsprofils. Im Zuge dieser Untersuchung können die erstellten Bilder mitgegeben werden.
  • erweiterte Blutuntersuchungen auf Infektionserreger wie u.a. Toxoplasmose, Windpocken, Ringelröteln, Cytomegalie, möglichst zu Anfang der Schwangerschaft zu bestimmen.
  • Scheidenabstrich auf ß-hämolysierende Streptokokken kurz vor dem Geburtstermin zur Sicherheit, dass keine besonderen Bakterien in den Geburtswegen zu einer Infektion des Neugeborenen führen können.
  • pH Messung in der Scheide (Infektionsrisiko, was zur Frühgeburtlichkeit führen kann), dringend jeder Patientin zu empfehlen. Alternativ gibt es auch pH Handschuhe aus der Apotheke zur Selbstmessung.
  • Blutzuckerbelastungstest
  • Beratung  ggfs. Vermittlung von Anschriften zur  Stammzellentnahme aus dem Nabelschnurblut. Aufklärung über die Möglichkeiten sowie ganz wichtig auch Informationen darüber, wo die Stammzellen gelagert werden !

Live 3 D Ultraschall oder 4 D

Anmerkung: Hierbei handelt es sich um Ultraschallgeräte, die mittels einer besonderen Ultraschallsonde und einer Softwarelösung plastische Bilder von dem Ungeborenen errechnen können. Auch hierbei hängt sehr viel von der Lage des Kindes sowie der Fruchtwassermenge ab. 3D Untersuchungen sind keine Kassenleistungen und die Mehrkosten für Hard/Software dss Ultraschallgeräts werden daher privat liquidiert. Die Darstellung des biophysikalischen Profils des Ungeborenen wird immer im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen mit Wachstumskontrolle und ggfs. Blutflusskontrollen durchgeführt. Der ideale  Zeitpunkt für diese Untersuchung liegt zwischen der 24. und 30. SSW. Je später die Untersuchung gemacht wird, desto weniger Platz ist da und häufig liegen Ärmchen oder Nabelschnur vor dem Kopf. Dafür aber ist das Kind schon größer mit kräftigen Bäckchen. 

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Schwangerschaft und Entbindung!