Wir führen u.a. folgende Impfungen für Sie durch:
Die meisten Impfstoffe s.u. sind in der Regel bei uns vorrätig. Rufen Sie dennoch bitte kurz vorher an, um sicherzustellen, dass Ihr Impfstoff vorhanden ist.
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Hepatitis A / B
- FSME
- Röteln
- Mumps
- Corona
- Mumps
- Masern
- Windpocken
- HPV
- Grippeimpfung
- Pneumokokken
- Polio
- Gürtelrose
Diese Impfstoffe sind teilweise als einzelne - teilweise aber nur als Kombinationsimpfstoffe erhältlich.
Bitte bringen Sie immer Ihren Impfausweis mit. Nur jede korrekt dokumentierte Impfung im Impfpaß gilt im Notfall als verabreicht!
Gegenanzeigen für alle Impfungen
Starker Infekt mit Fieber über 38.5 Grad Celsius, Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs. Bei Chemotherapie und Röntgenbestrahlungen z.B. bei bösartigen Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, die das Immunsystem beeinträchtigen beraten wir Sie vorher. Es gilt immer eine Abschätzung des Risiko/Nutzen Verhältnisses besonders bei Reiseimpfungen.
Schwangerschaft
Vermeidung von Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie z.B. Röteln. Daher sollte z.B. bei einer Rötelnimpfung für die folgenden drei Monate eine sichere Verhütung gewährleistet sein und eine vorbestehende Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Im Wochenbett kann dagegen die Röteln Impfung durchgeführt werden. Sonstige Impfungen nach Abwägen der Indikation. Ab 2010/1 wird für Schwangere die Grippeschutzimpfung vom RKI empfohlen. Außerdem wird Schwangeren eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen und in der Praxis um die 30. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Allgemeine Nebenwirkungen
Infektion der Impfstelle wie Rötung oder zeitweilige Schmerzhaftigkeit oder Spannungsgefühl, (leichte) Übelkeit oder Erbrechen / Durchfall, grippeähnliche Beschwerden, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkbeschwerden, Lymphknotenschwellungen, Verminderung der Leistungsfähigkeit meist kurzfristig für wenige Tage. Sollten bei Ihnen weitere bzw. ungewöhnliche Veränderungen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Praxis, Gesundheitsamt oder einen ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Allgemeines Verhalten nach einer Impfung
Anstrengende körperliche Tätigkeiten sollten für einige Tage vermieden werden. Ebenso z.B. Saunabesuche.
Impfabstände
Sind abhängig von der jeweiligen Impfung. Durch unser Recall-System können wir Sie auf Wunsch an die fälligen Impfungen erinnern. Bei Grundimmunisierungen mit 3 Impfgaben sind diese in der Regel: 4-12 Wochen nach der ersten Impfung sowie nach 6-12 Monaten die dritte Impfung. Den vollen Impfschutz haben Sie erst nach der letzten Impfung (meist 3. Impfgabe).
Impfpass
Bitte bringen Sie immer Ihren Impfpass zu den fälligen Impfungen mit, damit wir diesen entsprechend aktualisieren können. Nur ein korrekt ausgefüllter Pass kann Ihnen nützen! Dabei wird immer die Chargennummer des verabreichten Präparats, Datum, Präparatenamen eingetragen und abgezeichnet. Ohne korrekt und vollständig dokumentierte Einträge gilt eine Impfung im Notfall als nicht gegeben. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch einen neuen Impfpass aus, falls Sie Ihren alten Pass verloren haben.
Welche Impfung für wen?
Risiken: Die Festlegung der aktuellen Impfrichtlinien erfolgt maßgeblich durch das RKI ( Robert Koch Institut ). Hier sitzen die Impfexperten und es fließen ständig neue Daten und Empfehlungen in die aktuellen Impfrichtlinien ein. Falls Sie Zweifel über den Sinn einer bestimmten Impfung haben, können Sie sich hier www.rki.de vorab informieren.
Frauen im gebärfähigen Alter
Es sollte im Impfpass die zweimalige Rötelnimpfung dokumentiert sein. Ansonsten wird die Impfung empfohlen. Ab 01.07.12 darf nicht der der Immunstatus gegen Röteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse bestimmt werden. Bei nur einmalig erfolgter Impfung oder fehlender Immunität wird eine Impfung empfohlen. ( sichere Verhütung für 3 Monate muß gewährleistet sein ) Ebenfalls sollte ein Schutz gegen Varizellen ( Windpocken ) bestehen. Auch hier kann die Immunitätslage durch Blutabnahme (ab 01.07.2012 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ) bestimmt werden. Bei mangelndem Schutz wird zu einer Impfung geraten. Ebenso sollte eine Immunität gegen Pertussis ( Keuchhusten ) bestehen. Ein Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten ist nicht verfügbar, daher wird diese Impfung mit der nächsten fälligen Tetanus Impfung kombiniert (3fach Impfstoff).
Änderung HPV Impfung
Patientinnen zwischen 9 und 13 - 14 Jahre -->(Änderung der Impfdosen und der Altersempfehlungen ab jetzt gültig!) <--: Die Impfung in dieser Altersgruppe wird direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Das bedeutet für Sie: Sie erhalten die Impfung auf Kassenrezept ohne weitere Formalitäten, ein Vorstrecken der Impfkosten ist damit nicht mehr notwendig !!! Die Impfstoffe sind meist vorrätig in der Praxis. --> Das empfohlene Impfalter für die HPV-Impfung wurde auf 9 bis14 Jahre vorverlegt, das heißt die Impfung ist bereits ab 9 Jahren GKV-Leistung. (Eine Nachholimpfung ist jedoch zulasten der GKV möglich, wenn die Impfserie bis 17 Jahre begonnen und spätestens innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird.) •Im Alter von 9 bis 13 bzw. 9 bis 14 Jahren (je nach Impfstoff) sollen routinemäßig nur noch zwei HPV-Impfdosen (im Abstand von 6 Monaten) verabreicht werden. Ab 2016 gibt es eine Impfung mit erweitertem Umfang. Diese wird bei allen neu begonnen Impfserien verwendet.
Patientinnen ab 18. Geburtstag
Im Gegensatz zu den anderen Impfungen, die Sie direkt in der Praxis bekommen, sollten Sie sich bei einer HPV Impfung zunächst von IhrerKrankenkasse eine Kostenzusage geben lassen. Bezüglich des Alters bei der Kostenübernahme gelten sehr unterschiedliche Regelungen. Sehr viele Krankenkassen übernehmen die Kosten (auf Kulanzbasis!) sogar bis zum 26. Lebensjahr. Klären Sie dies bitte vorher mit Ihrer Kasse ab. Von uns bekommen Sie ein Privatrezept und eine Rechnung der ärztlichen Leistungen. (Bereits eine Impfdosis kostet circa 160 €.) Primär gibt es keine Altersbegrenzung für die Impfung. Da die Infektion aber sexuell übertragen wird, werden natürlich junge Mädchen, die bisher keinen Verkehr hatten sowie besonders Patientinnen mit öfter wechselnden Partnern angesprochen.
HPV Infektion
Das Papillomavirus gehört zur der Familie der Papovaviren. Es gibt ca. 100 verschiedene Typen. Diese können Haut und Schleimhäute infizieren. Im Urogenitaltrakt gibt es circa 40 verschiedene Typen, die in zwei große Klassen unterteilt werden:
Low risk Gruppe: Verantwortlich für genitale Warzen (Condylome)
High risk Gruppe: mit hohem Potential, zu Veränderungen auch bösartiger Natur am Gebärmutterhals zu führen.
Die Infektion mit HPV zählt weltweit zu den häufigsten sexuell übertragenen Erkrankungen. 70% aller Patientinnen haben im Laufe des Lebens mindestens einmal mit HPV Kontakt. Die meisten Infektionen heilen im Zeitraum eines Jahres wieder aus. Nur wenn die Infektion bestehen bleibt, steigt auch das Risiko einer Erkrankung s.o.. Eine Infektion mit dem Virus bleibt zunächst unbemerkt und zeigt sich nicht durch Brennen oder Juckreiz, wie häufig bei Scheidenentzündungen typisch. Ein vorausgehende DNA Bestimmung auf HPV durch einen besonderen Abstrich vom Gebärmutterhals vor einer Impfung wird derzeit (Stand Jan 2007) nicht empfohlen.
Der Impfstoff enthält keine virale DNA und damit kein onkogenes Potenzial. Durch die Impfung wird die körpereigene Produktion von Abwehrstoffen hervorgerufen, die dann in einer Konzentration von 100-1000 x höher vorliegen, als nach einer natürlichen Infektion.
Der Impfschutz hält mindestens für 5 Jahre, wahrscheinlich aber auch deutlich länger an. Die genauen Daten zur Langzeitbeobachtung fehlen noch. Bisher (Stand 9/2014) gibt es noch keine Hinweise auf ein Nachlassen des Impfschutzes.
Siehe auch www.rki.de und www.krebsinformationsdienst.de/Fragen_und_Antworten/hpv.html
Besonderheit FSME Impfung
Bitte beachten Sie, daß Zecken nicht nur die Frühsommermeningoencephalitis sondern auch Borreliose übertragen können. Nach einem Zeckenbiß kann durch einmalige Antibiotikagabe eine Borreliose meistens vermieden werden. Melden Sie sich daher umgehend in der Praxis. Siehe auch www.rki.de und www.zecken.de
Besonderheit Grippe- Impfung
Diese Impfung wird jedes Jahr verändert. Ein Schutz besteht daher nur für die aktuelle Saison. Ab 2021/2 gibt es erstmals einen weiteren Impfstoff mit höherer Wirkung, dieser ist reserviert für Pat. ab 60 Jahren oder bei medizinischen Risikofaktoren.
Allgemeiner Impfkalender
Impfschutz sollte gegen folgende Krankheiten gegeben sein:
Tetanus, Diphtherie, Pertussis ( Kombinationspräparat ) Mumps, Masern, Röteln ( Kombinationspräparat ); Windpocken; individuell auch Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Frühsommermeningoencephalitis. HPV Impfung für Mädchen zwischen 9-13 Jahren (vor dem ersten Geschlechtsverkehr) sowie Frauen mit wechselnden Partnern. Lt. Empfehlung der ständigen Impfkommission: alle Mädchen im Alter von 12- 17 Jahren.
Reiselustige Frauen
Je nach Aufenthaltsort und Reisegewohnheiten auch Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken, Polio.
Auffrischimpfungen
Jede bisher verabreichte Impfung zählt, auch wenn diese schon viele Jahre zurückliegt. Die Abstände von Auffrischimpfungen sind unterschiedlich - bei Tetanus reicht in der Regel eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre, bei Typhus und FSME alle 3 Jahre, Grippeimpfung dagegen jährlich. Die Impfstoffe werden im Allgemeinen in den Muskel des Oberarms appliziert.
Ab wann besteht Impfschutz?
Der volle Impfschutz besteht erst nach Verabreichung aller erforderlichen Impfdosen. Nach jeder Einzeldosis steigt der Impfschutz an. Sie sollten besonders bei Auslandsreisen eine Impfung rechtzeitig beginnen, damit Sie im Urlaub vollen Schutz genießen. Daher sollten Sie möglichst 6 Monate vor Reiseantritt die Impfung beginnen.
Kosten
Die von der StiKo empfohlenen Impfungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Seit 2008 gibt es auch Sonderregelungen für Baden Württemberg, die auch außerhalb der StiKo Empfehlung Impfungen übernehmen. (z.B. Grippeimpfung für jüngere Patientinnen als 60 Jahre - lt. Stiko erst ab 60 Jahre)
Bitte beachten Sie, daß eine Impfung im Einzelfall besprochen werden muß. Aus dieser Kurzdarstellung lassen sich keine individuellen Empfehlungen oder Gegenanzeigen ableiten. Bei Verweis auf andere Internetseiten kann für den Inhalt keine Haftung übernommen werden.