Grippeimpfung:
ab Ende Sept. für die Saison 2026/7 verfügbar. Es gibt zwei unterschiedliche Impfstoffgruppen: eine für Patientinnen unter 60 Jahren und eine für Pat. ab 60 Jahren.
ePA
oder elektronsiche Patientenakte. Gesetzlich versicherte Patienten können über eine App (wird von der jeweiligen Krankenkasse kostenfrei gestellt) auf ihre ePA zugreifen. Arztpraxen haben darauf einen voreingestellten temporären Zugriff von meist 4 Monaten nach Einlesen der Versicherterkarte. So können wichtige Befunde in der ePA gespeichert werden. z.B. Ihr Ergebnis des PAP Abstrichs.
Notfalldatensatz auf Versichertenkarte
wichtige Informationen wie z.B. Blutgruppe, Schwangerschaftsdaten, Vorerkrankungen können wir Ihnen auch auf Ihrer Versichertenkarte abspeichern, so dass diese Ihnen und behandelnden Ärzten im Notfall zur Verfügung stehen.
Impfungen:
bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zu Untersuchungen mit. Wir können dann kontrollieren, ob etwas fehlt oder aufgefrischt werden muss. Jede Person sollte eine gültige Tetanus-Diphterie-Pertussis Impfung (alle 10 Jahre aufgefrischt) und eine FSME Impfung zusätzlich ggfs. saisonale Impfungen wie Grippeimpfung haben. Ab 60 Jahren auch an Lungenentzündung und Gürtelrose denken. Altersabhängig auch RSV. Es handelt sich um Impfungen, die von der Expertengruppe STIKO nach wissenschaftlichen Abwägungen und Studien eindeutig empfohlen werden. Diese Expertenkommission verfügt ganz sicher über einen qualifizierteren und besseren Kenntnisstand als eine Bekannte, die vielleicht irgendeine Impfung mal gehabt haben.
E-Rezept:
ab Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend. Was bedeutet das für Sie?
1. Das E-Rezept ist nur für Kassenrezepte (rosa Rezepte) und nur für Medikamente verfügbar. Privatrezepte, Heilmittelverordnungen etc funktionieren erst in einer zukünftigen Ausbaustufe.
2. Die Möglichkeit der Erstellung eines E-Rezeptes besteht nur, wenn im aktuellen Quartal bereits die Versichertenkarte eingelesen und dabei online überprüft wurde.
3. Der Arzt verschreibt Ihnen ein Medikament, dieses wird verschlüsselt und signiert an einen Zentralserver, auf den die Apotheken Zugriff haben, gesendet. Gehen Sie nun in eine Apotheke, wird dort durch Einlesen Ihrer Versichertenkarte Ihre Identität überprüft und die verschriebene Medikation zugeordnet und ausgehändigt. Sie brauchen also keinen Rezeptausdruck mehr. Auf Ihrer Versichertenkarte wird nichts gespeichert- die Daten Ihrer Karte ermöglichen dem Apotheker sowie den Abrechnungsstellen einen Zugriff nur auf die verschriebenen Medikamente.
Das alles erleichtert der Apotheke, der Abrechnungsstelle für Rezepte und den Krankenkassen die Verwaltungsarbeit. Für Sie als Patientin entstehen keine großen Vorteile (rosa Rezept abgeben oder Versichertenkarte abgeben). Für uns Ärzte bringt es viel Aufwand (Technik, elektronische Signaturen, Datenübermittlungen, sehr viel umständlichere und zeitintensivere Verwaltungsarbeit ohne medizinische oder geldwerte Vorteile!
Mammographie:
die Vorsorgeuntersuchungen wurden ausgedehnt. Künftig erhalten Frauen zwischen 50 und 74 Jahren (früher 69 Jahre) eine Einladung zur Mammographie von der Zentralstelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Wohnsitz der Patientin liegt.
Ab Juli 2022:
Bluttest auf Trisomien 13,18,21 sowie Geschlechtschromosomen werden bei Indikation als Kassenleistung zugelassen. (NIPT)
Ab Sommer 2020:
Keuchhusten Impfung während der Schwangerschaft. Diese wird im Rahmen der Tetanus, Diphterie, Pertussis Impfung um die 30. SSW durchgeführt. Dies ist unabhängig davon, wann die letzte Impfung dagegen erfolgte. Die Folgeimpfung erfolgt dann bei einer nächsten Schwangerschaft oder aber spätestens in 10 Jahren (normales Impfintervall für diese Impfung).
Ab 2020:
Die jährliche Krebsvorsorge und die Untersuchungen bleiben unverändert. Es gibt jedoch Änderungen bei einem Teil der Krebsfrüherkennung und zwar im Bereich der Zytologie (PAP-Abstrich). Trotz des bisher sehr erfolgreichen Vorsorgemodells gegen Gebärmutterhalskrebs durch die PAP-Abstriche, wurde auf Druck von verschiedenen Gruppierungen eine Änderung der Vorsorge erwirkt. Dies betrifft jedoch nur die Früherkennung im Bereich des Gebärmutterhalses. Je nach Alter der Patientin kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
zwischen 20 und 34 Jahren erfolgt weiterhin wie bisher der PAP Abstrich
ab 35 Jahren erfolgt während der üblichen jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung dagegen ein PAP-Abstrich und und sogar ein Abstrich auf HPV - dies jedoch erfolgt aber nur noch alle drei Jahre. Zudem wird je nach Auffälligkeit auch eine Abklärungskolposkopie (Betrachtung des Gebärmutterhalses mit Vergrößerungsgläsern) und ggfs. Gewebsprobeentnahmen durchgeführt. Die so gewonnenen Ergebnisse werden dann nach einigen Jahren statistisch ausgewertet.
Ab Mai 2019
Antibabypille jetzt bis zum 22. Geburtstag auf Kassenrezept (bisher 20. Geburtstag)
Statt gedrucktem Bild von Ihrem Kind in der Schwangerschaft jetzt auch Bilder z.T. in Farbe von Ihrem Kind direkt auf Ihr Smartphone nach der Untersuchung!
Datenschutzbestimmungen:
Ab Mai 2018 gelten die neuen Datenschutzbestimmungen. Bitte informieren Sie sich in der Praxis. Dies gilt besonders bei Verwendung von E-Mail/SMS.
Praxis-App
Für Apple iPhone und Android erhältlich!
Pille danach und dann die normale Pille weitereinnehmen?
Vorsicht !!! Siehe auch unter "Pilleneinnahme" -> "Pille danach"
Screening Test auf Präeklampsie in der Schwangerschaft
4D Ultraschall


Bereitschaftsdienst
Zentraler ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxiszeiten unter Telefon 116 117.
HPV Impfung
Neu: Änderung der HPV Impfung. Nur noch zwei Impfungen und zwar zwischen 9-13 Jahren.
