Condylome oder Feigwarzen

Gehören zu den am weitesten verbreiteten sexuell übertragenen Infektionskrankheiten. 

Sie werden durch das HPV (human papilloma virus) hervorgerufen. Man unterscheidet diese große Gruppe in verschiedene Untergruppen, in denen die einzelnen Viren mit Nummern bezeichnet werden. Eine Gruppe ruft die Gebärmutterhalsveränderungen, die bis zur Bösartigkeit führen können, hervor. Eine andere Gruppe ist für die Feigwarzen oder Condylomata acuminata (6+11) verantwortlich. Diese sind zwar nicht bösartig- dafür aber sehr lästig und häufig trotz Therapie wiederkehrend. Es handelt sich um eher spitze abstehende Hautauflagerungen, die einzeln oder beetartig verbreitet auftreten können. Bevorzugt werden der Schamlippenbereich/Scheideneingang, Harnröhreneingang und Analregion. Aber nicht alles ist eine Feigwarze!!!  Viren können auch längere  Zeit schon im Körper vorhanden sein und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Manifestationen aufwarten. Der aktuelle Partner muss daher nicht automatisch immer der Überträger sein.

Einen gewissen Schutz vor Ansteckung können z.B. Kondome aber auch eine Impfung ( gegen Gebärmutterhalskrebs und Feigwarzen- kombinierter Impfstoff ) bieten. Die Impfung ist für Mädchen ab 9 Jahren zu empfehlen. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Sind die Warzen bereits aufgetreten, gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Leider kann es nach Anwendung eines Verfahrens erneut zum Auftreten von neuen Warzen kommen. Eine sichere komplette Ausheilung ist mit keinem Verfahren gewährleistet. Geduld und regelmäßige Kontrollen sind angesagt.  Therapeutisch stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl: Vereisen der Warzen (Kryotherapie mit flüssigem Stickstoff), Laserbehandlung, chirurgische Entfernung / Elektroschlinge, Lokalbehandlung mit Creme/Tinktur. Welche Behandlung für Sie individuell in Frage kommt, wird nach einer Untersuchung mit Ihnen abgesprochen.

Die betroffenen Personen sollten ihre Partner informieren und mit mechanischen Schutzverfahren (z.B. Kondome) eine Weiterverbreitung eindämmen.  

Chlamydien

Gehören ebenfalls zu den weltweit mit am verbreitetsten Infektionskrankheiten. Daher wurde die Austestung in das Screeningprogramm für junge Frauen bis 24 Jahre (= bis 24. Geburtstag ) sowie in die Mutterschaftsvorsorge (alle schwangeren Patientinnen)  aufgenommen. Der Übertragungsweg erfolgt beim Sexualkontakt über die Schleimhäute und kann über den Genital- Handweg auch ins Auge gelangen. Eine Übertragung durch Toiletten oder Schwimmbad etc. gilt als eher sehr unwahrscheinlich. Obwohl eine Chlamydieninfektion zu sehr ausgeprägten Beschwerden führen kann, gibt es häufig auch völlig beschwerdefreie Überträger. Dies erschwert die Entdeckung der infizierten Personen.

Bis zum 24. Geburtstag gibt es die Chlamydienbestimmung aus dem Urin im Screening einmal pro Jahr als Kassenleistung. 

Chlamydien im Genitalbereich werden nur eine Spezialuntersuchung nachgewiesen. Im gynäkologischen Bereich wird dazu eine Urinprobe (erste Urintropfen am Morgen - nicht Mittelstrahlurin!) durch PCR im Labor untersucht. Möglich sind (rein technisch) auch ein Spezialabstrich vom Gebärmuttermundhals sowie eine Blutbestimmung. Bei einem positiven Befund sollten die Patientin und auch der Partner antibiotisch behandelt werden. Eine Behandlung ist auch während der Schwangerschaft möglich. Detaillierte Informationen finden Sie beim Robert Koch Institut (www.rki.de).  Durch einen Bluttest kann auch festgestellt werden, ob Sie früher bereits eine Chlamydieninfektion hatten. Bei einer Infektion ist die Partnerbehandlung obligat.